Achtung – ab sofort gilt eine Preisänderung nach der neuen Gebührenordnung (GOT) vom November 2022!

Die Berechnung der tiermedizinischen Leistung erfolgt auch in meiner Praxis wie allgemein üblich auf der Basis der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

Die Anfahrtskosten errechnen sich durch das in der Gebührenordnung (GOT) festgelegte Wegegeld von 4,16 Euro pro Doppelkilometer der Hinfahrt. Für eine Anfahrt unter 8 km gilt die Anfahrtspauschale von 15,47 Euro. Berechnet wird die Anfahrt ab Standort Eckental, Ortsteil Eschenau.

Beispiel:
Bei einem Hausbesuch, der 20km von Eschenau entfernt ist, fällt eine Anfahrtsgebühr von 41,60 Euro an (10 x 4,16 Euro).
Kann ich mehrere Termine in einer Gegend miteinander verbinden, wird die Anfahrt natürlich anteilig berechnet.

Bei Besuchen außerhalb der regulären Praxiszeiten fällt eine einmalige Notdienstgebühr von 59,50 Euro an und alle Leistungen werden zum 2fachen Satz abgerechnet.